Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PriBuCon e. K.

Wir weisen darauf hin, dass die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des PriBuCon e. K. dauerhaft im Internet unter http://www.PriBuCon.com im Menü "AGB’s" verfügbar ist. Es besteht außerdem jederzeit die Möglichkeit, die AGB mithilfe der allgemeinen Browserfunktionen auszudrucken (Menü "Datei" - Befehl "Drucken") oder auf die eigene Festplatte oder ein anderes Speichermedium zu kopieren (Menü "Datei" - Befehl "Speichern"). Der Kunde wird hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme, zum Ausdruck und zum Kopieren dieser AGB aufgefordert.


1. Geltungsbereich

(1) Vertragspartner des Kunden ist die PriBuCon e. K. (im Weiteren zur Vereinfachung PriBuCon genannt), Grünfinkenstr. 13 a, D-82194 Gröbenzell, eingetragen beim Registriergericht München unter der Nummer HRA 98200.

(2) Soweit zwischen der PriBuCon und dem Kunden keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden, gelten für alle Lieferungen und Leistungen von PriBuCon die folgend aufgeführten Bedingungen.

(3) Lieferungen und Leistungen unsererseits erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Ohne, dass es insoweit einer neuen Vereinbarung bedarf, gilt dies auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen. Abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Gleiches gilt für öffentlich-rechtliche oder sonstige vorformulierte Auftrags-, Vergabe- oder Verdingungsbedingungen. Schweigen wir zur Auftragsbestätigung und/oder des Bestätigungsschreibens des Kunden, die Bedingungen enthalten oder sich auf Bedingungen beziehen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen oder sie einschränken, leisten wir trotz Erhalt derartiger Auftragsbestätigungen und/oder Bestätigungsschreiben des Kunden, bedeutet dies keine Anerkenntnis abweichender oder eingeschränkter Bedingungen des Kunden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder dem Beginn der Leistungserbringung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit unseren Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen erlangen nur Gültigkeit, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Mündliche Abreden erlangen zu keiner Zeit Gültigkeit. Die AGB der PriBuCon können unseren Kunden als elektronischer Download von unserer Webseite, per E-Mail oder in gedruckter Form ausgehändigt werden.

(4) Soweit PriBuCon unter diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen Software, Hardware oder Appliances sowie Maintenance- und Support-Services von Drittherstellern liefert, gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen der PriBuCon Der Kunde ist verpflichtet, die lizenzvertraglichen und urheberrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Hersteller und Lieferanten zwingend einzuhalten. Für Verstöße gegen diese Bestimmungen kann die PriBuCon nicht haftbar gemacht werden. PriBuCon. geht davon aus, dass der Kunde seinen Betrieb im Einklang mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und Bestimmung, insbesondere der geltenden IT-Vorschriften betreibt und alle sonstigen relevanten Bestimmungen für den Betrieb seines Unternehmens einhält.


2. Angebot und Vertragsschlüsse

(1) Sämtliche von uns erstellten Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, insbesondere hinsichtlich Preis- und Lieferfristen. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Ein Vertrag kommt erst mit dieser schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. An Kostenvoranschlägen, Grafiken, Konzepten und anderen Unterlagen behält sich PriBuCon Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von PriBuCon Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind sämtliche Unterlagen, inklusive aller Kopien, sofort an PriBuCon. zurück zu geben.

(2) Ergänzungen, Änderungen und getroffene Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch PriBuCon Zusicherungen müssen jeweils ausdrücklich als Zusicherung bezeichnet werden und bedürfen zu ihrem Wirksamwerden jeweils ebenfalls der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann zu keiner Zeit verzichtet werden. Mündliche Nebenabreden sind wirkungslos und werden zu keiner Zeit Vertragsbestandteil. Die Zusendung der Rechnung gilt in jedem Falle als Auftragsbestätigung.

(3) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(4) Soweit kein Pflichtenheft bereitgestellt, oder eine genaue, in sich abgeschlossene und schlüssige Leistungs- und Funktionsbeschreibung seitens des Kunden vorliegt, schulden wir lediglich die Standardleistungen ohne besondere - außerhalb des gewöhnlichen Anwendungsbereiches - liegende Eigenschaften und Anforderungen.

(5) Ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden und insbesondere auch ohne Pflichtenheft oder detaillierte und genaue schriftliche Leistungsbeschreibung des Kunden sind wir nicht verpflichtet, Beratung über Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten, technische Problemlösungen und Kosten-/Nutzenverhältnis vorzunehmen oder unsererseits ein Pflichtenheft zu erarbeiten. Nach Vertragsschluss erforderliche oder erfolgte Änderungen der Kundenunterlagen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von PriBuCon genannten Preise.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht eine andere Zahlungsweise oder ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

(4) PriBuCon behält sich für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich das Recht vor, Waren nur gegen Vorkasse, Schecks, oder Barzahlung zu versenden, auszuliefern bzw. zur Abholung freizugeben, auch wenn anders lautende Lieferverträge geschlossen sind.

(5) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Vergütung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell gültigen Vergütungssätze von PriBuCon. Die PriBuCon teilt diese auf Verlangen dem Kunden mit.

(6) PriBuCon behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen - insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten, Transportkostenerhöhung, oder von Wechselkurs-schwankungen - eintreten. Diese wird PriBuCon dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen.

(7) Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die streitige Forderung.

(8) Im Falle des Verzuges werden dem Verbraucher 5 % und dem Unternehmer 8 % Zinsen über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. Gegenüber einem Unternehmer kann gegen entsprechenden Nachweis ein höherer Verzugsschaden geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(9) PriBuCon kann die Erbringung von Lieferungen und Leistungen verweigern, wenn nach Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar wird, insbesondere dadurch, dass der Kunde in Zahlungsverzug gerät. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Kunde die Gegenleistung bewirkt, Vorauszahlung oder Sicherheit leistet. Sind die Gegenleistung, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann PriBuCon von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt PriBuCon. unbenommen. Für Schäden, die dem Kunden durch seine nicht geleisteten Zahlungen und der damit verbundenen Leistungsverweigerung oder dem vollständigen Vertragsrücktritt der PriBuCon entstehen, haftet PriBuCon nicht.

(10) Sollten sich aufgrund neuer Gesetze oder Verordnungen bestehende Regelungen ändern, durch die PriBuCon verpflichtet wird, vom Kunden gekaufte Hardware- und Softwareprodukte zu entsorgen, werden diese Kosten dem Kunden zu den jeweils gültigen Entsorgungssätzen in Rechnung gestellt.


4. Liefer- und Leistungszeit

(1) Alle Vereinbarungen über Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von PriBuCon. Weiterhin steht die Leistungserbringung unter dem Vorbehalt, dass notwendige Ersatzteile oder Geräte allgemein erhältlich und bei Herstellern vorrätig sind.

(2) Ist keine bestimmte Zeit oder ein Zeitraum für unsere Lieferung oder Leistungserbringung angegeben, so erfolgt diese nach jeweiliger Auslastung der PriBuCon. Für angegebene Fristen und Zeiten der Lieferung/Leistungen übernehmen wir keine Gewähr. Wir sind berechtigt, auch vor einer angegebenen Zeit und vor Ablauf einer angegebenen Frist zu liefern oder zu leisten. Außerdem sind wir berechtigt, Teilzahlungen und/oder Teillieferungen zu erbringen. Die jeweiligen angegebenen Fristen für unsere Lieferungen/Leistungen beginnen mit dem Datum unserer Aufträge zu laufen. Liefer- und Leistungsfristen sowie Liefer- und Leistungszeiten sind eingehalten, wenn wir bis zum Ablauf einen Versandauftrag erteilt oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

(3) Wir sind berechtigt, die Ausführung abgeschlossener Verträge ganz oder teilweise aufzuschieben oder ganz oder teilweise von diesen Verträgen zurückzutreten, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von uns nicht vorhergesehener und zu verantwortender Umstände, z. B. höhere Gewalt, nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Vorlieferanten, nicht erfolgte oder unzureichende Bereitstellungen des Kunden, o. Ä., ge- oder behindert sind. Ersatzansprüche irgendwelcher Art stehen dem Kunden in einem solchen Falle nicht zu. Eine durch die genannten Umstände eintretende Verzögerung oder nicht Leistung berechtigt den Kunden vom Vertrag zurückzutreten. Werden uns nach Abschluss des Vertrages durch behördliche Anordnungen Verpflichtungen auferlegt, die abgeschlossene Verträge betreffen, so haben wir nach unserer Wahl das Recht, entweder von diesen Verträgen zurückzutreten oder sie zu entsprechend geänderten Bedingungen zu erfüllen. Ersatzansprüche des Kunden im Falle unseres Rücktritts sind ausgeschlossen. Auf Verlangen des Kunden haben wir unser Wahlrecht unverzüglich auszuüben.

(4) Die Einhaltung der angegebenen oder vereinbarten Lieferzeit setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und den rechtzeitigen Eingang sämtlicher relevanter Unterlagen, Informationen und Unterstützungen, die vom Kunden beizubringen sind.

(5) Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der angegebenen oder vereinbarten Lieferfristen sind in jedem Falle ausgeschlossen.

(6) Der Kunde kann wegen Überschreitung der Lieferfrist zurücktreten, wenn die Überschreitung 4 Wochen übersteigt und er zusätzlich eine schriftliche Nachfrist von 4 Wochen gesetzt hat.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Im Falle der Vor-Ort-Erbringung von Professional Services Leistungen wird der Kunde PriBuCon die räumliche und zeitliche Gelegenheit zu deren Durchführung einräumen und während der Vorbereitung und Durchführung jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren. Darüber hinaus gewährleistet der Kunde die Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen und weiteren gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der Kunde ist für angemessene Bedingungen und die ordnungsgemäße Nutzung der in den Vertrag einbezogenen Systeme und Anwendungen verantwortlich. Vor Arbeiten an seinen Systemen und/oder Anwendungen wird der Kunde alle notwendigen Vorkehrungen zur Fehlerminimierung treffen; z. B. alle Programme, Konfigurationen und Daten selbstständig sichern und auf externen Datenträgern speichern.

(3) Der Kunde wird der PriBuCon alle für die professionelle Durchführung der Arbeiten vor Ort erforderlichen infrastrukturellen Einrichtungen, z. B. Telefon-, Daten und Internetverbindungen, etc. auf seine eigenen Kosten zur Verfügung stellen.

(4) Der Kunde hat für die notwendige und rechtzeitige Mitwirkung der von ihm beauftragten oder mit ihm verbundenen Mitarbeiter und Unternehmen einzustehen. Dies betrifft im Besonderen die Bereitstellung aller dazu notwendigen Leistungsvoraussetzungen und Informationen, Daten, Vertragsinformationen von Dienstleistern, soweit diese zur Ausübung der Tätigkeit durch PriBuCon notwendig sind und die notwendige personelle Unterstützung. Der Kunde stellt alle durch die PriBuCon zu erbringenden Leistungen in schriftlicher Form vor Vertragsabschluss bereit. Sollten zur Erbringung der Leistungen durch PriBuCon Zugangsdaten wie Kennungen und Passwörter (z. B. für Firewall, Router, andere Geräte oder Verträge, etc.) benötigt werden, verpflichtet sich der Kunde, diese Informationen vor Beginn der Tätigkeiten durch PriBuCon bereitzustellen. Sollten die Tätigkeiten von PriBuCon durch fehlende Unterlagen oder Informationen nicht möglich sein, oder geplante Arbeiten nicht in der vorgesehen Zeit erfolgen können, so hat der Kunde diese Mehraufwände zu tragen.

(5) PriBuCon übernimmt insoweit keine Verantwortung, insbesondere falls es durch mangelnde Mitwirkung des Kunden, seiner zur Mitarbeit, beauftragen Mitarbeiter, Unternehmen oder dritter zu Verzögerungen, Projektgefährdung oder Leistungsstörungen kommt.

(6) Der Kunde hat PriBuCon alle erforderlichen Informationen zu Supportverträgen mit Herstellern von Hard- und Software, sofern diese zur Ausübung der Tätigkeiten durch PriBuCon notwendig sind zur Verfügung zu stellen. Sollten Supportverträge zwischen dem Kunden und PriBuCon bestehen, so ist der Kunde verpflichtet im Bedarfsfall auch direkt den Herstellersupport unter Nennung der Support-Vertragsinformationen zu kontaktieren, falls PriBuCon im konkreten Supportfall nicht erreicht werden kann. Supportanfragen die durch den Kunden direkt an einen Hersteller erfolgen, verpflichtet sich der Kunde, diese Anfragen per E-Mail auch direkt an PriBuCon, an das E-Mail-Postfach support@pribucon.com zu senden. Unterlässt der Kunde es, bei Nichterreichbarkeit der PriBuCon Supports den Hersteller Support direkt zu kontaktieren. Der Kunde hat in diesem Falle eine Schadensminderungspflicht. Unterlässt der Kunde es, den Herstellersupport direkt zu kontaktieren, so kann er die Kosten, die aus einer möglichen betrieblichen Störung der IT-Systeme entstehen gegenüber PriBuCon nicht geltend machen. Eine Haftung durch PriBuCon ist hiermit für diesen Fall als ausgeschlossen vereinbart.

(7) Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, Anfragen für Supportleistungen über alle gängigen Kommunikationsmedien an PriBuCon heranzutragen um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.


6. Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen Eigentum von PriBuCon. Zugriffe oder Pfändungen Dritter sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer darf die Ware ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen. Im Falle der Weiterveräußerung unbezahlter Ware, gilt der Verkaufserlös ohne weiteres als an PriBuCon abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich, seine Abnehmer auf Verlangen von PriBuCon von dieser Abtretung in Kenntnis zu setzen. Die uns durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von PriBuCon gefährdende Verfügungen zu treffen.

(3) Auf Verlangen von PriBuCon hat der Kunde die Abtretung den Vertragspartnern der abgetretenen Forderung bekannt zu geben und PriBuCon alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben und Unterlagen zukommen zu lassen. PriBuCon ist ebenfalls berechtigt, die Abtretung gegenüber diesen offen zu legen.

(4) Bei einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte von PriBuCon durch Dritte, insbesondere bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware, hat der Kunde den Dritten auf die Rechte von PriBuCon hinzuweisen und PriBuCon unverzüglich zu informieren. Kosten und Schäden durch die Verletzung dieser Pflicht trägt der Kunde.


7. Lieferung, Gefahrenübergang, Versicherung

(1) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Liefergegenstände und für die mit ihnen vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse sowie für das Zusammenwirken einzelner Komponenten allein beim Kunden. Sollte PriBuCon im Auftrag des Kunden Software, die der Kunde von dem Hersteller der Software oder/und der Menüs lizenziert bekommen hat, auf der Hardware des Kunden installieren, so gewährleistet der Kunde PriBuCon, dass er die Lizenzen zumindest in der Anzahl erworben hat, mit der er PriBuCon zur Installation beauftragt hat. Weiterhin gewährleistet er, dass er entsprechend den Lizenzbestimmungen berechtigt ist, PriBuCon mit einer solchen Dienstleistung zu beauftragen. Der Kunde stellt PriBuCon von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollständig frei, die im Zusammenhang mit dieser Dienstleistung geltend gemacht werden. Sofern der Kunde PriBuCon im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung Software zur Verfügung stellt, gewährleistet der Kunde, dass er berechtigt ist PriBuCon die Nutzung einzuräumen. Der Kunde stellt PriBuCon von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollständig frei, die im Zusammenhang mit dieser Nutzung geltend gemacht werden.

(2) Sollten zur Installation/Aktivierung dieser Produkte ein Zugang zu einem Lizenz- oder Partnerportal notwendig sein, so stellt der Kunde PriBuCon die Zugangsinformation zur Verfügung. Sollte ein Produkt (Software oder Hardware) durch fehlende Lizenzen, Aktivierungen, bzw. wegen fehlendem Zugriff auf ein Hersteller/Partnerportal nicht möglich sein, so gehen die entstehenden Schäden/Arbeitsausfälle/Verzögerungen zulasten des Kunden.

(3) PriBuCon behält sich vor, bei Abkündigung von Produkten durch den Hersteller anstelle der bestellten Liefergegenstände Nachfolgemodelle zu liefern, sofern diese hinsichtlich der Funktionalität und Qualität vergleichbar sind und die vom Kunden geforderten Spezifikationen erfüllen. PriBuCon wird in einem solchen Fall dem Kunden den Preis für das Nachfolgemodell rechtzeitig bekannt geben. Kommt keine Einigung zustande, wird PriBuCon dem Kunden einen geeigneten alternativen Liefergegenstand anbieten. Verzögerungen, die sich durch die Verwendung eines alternativen Produktes ergeben, wie die notwendigen Tests, Dokumentationen, Freigaben, etc., hat PriBuCon nicht zu verantworten. Der zusätzliche Arbeitsaufwand ist durch den Kunden zu den vertraglich vereinbarten Stundensätzen zu tragen.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auf angemessenem Versandweg in der üblichen Verpackung. Der Gefahrenübergang geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen oder den Kunden selbst auf diesen über. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

(5) PriBuCon behält sich die Möglichkeit von Teillieferungen vor, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

(6) Soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind die Liefergegenstände nur zur Nutzung in dem sich aus der Lieferanschrift ergebenden Empfängerland bestimmt.

(7) PriBuCon ist berechtigt, Programm- und Produktdokumentationen sowie sonstige Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache zu liefern.


8. Abnahme, Annahmeverzug

(1) Von PriBuCon erbrachte Werk- und Implementationsleistungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe vom Kunden in Anwesenheit von Vertretern beider Parteien abzunehmen. Unterlässt der Kunde die Abnahme aus anderen Gründen als wegen eines Mangels, gilt die Abnahme als erklärt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bereitstellung zur Abnahme die Abnahme schriftlich verweigert. Solange PriBuCon die schriftliche Abnahmebestätigung des Kunden nicht übergeben wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, das Werk produktiv zu benutzen. Bringt der Kunde das Werk dennoch zum produktiven Einsatz, gilt dies als Abnahme.

(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist PriBuCon berechtigt, die Geräte auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern. PriBuCon ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht.

(3) Hält der Kunde etwaige vereinbarte Vor-Ort-Termine nicht ein, ist PriBuCon berechtigt, ihm die Kosten für diesen Einsatz entsprechend der üblichen Stundensätze in Rechnung zu stellen, sofern es PriBuCon nicht gelingt, den Mitarbeiter anderweitig entsprechend einzusetzen.


9. Gewährleistung, Untersuchungs- und Mängelrügepflicht

Gewährleistungsrechte des Kunden im Hinblick auf Liefergegenstände setzen voraus, dass der Kunde den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und PriBuCon Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Übergabe schriftlich unter Beschreibung des Mangels mitteilt; verborgene Mängel müssen PriBuCon unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

(1) Gewährleistung für Hardware.

Wir gewährleisten, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne unsere Zustimmung Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind, und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

(2) Gewährleistung für Software.

Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler unverzüglich schriftlich mitteilen. Wir gewährleisten, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Wir übernehmen jedoch keine Haftung dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Hard- oder Software zusammenarbeitet. In einer schriftlichen Mängelrüge ist der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus oder eine Einweisung wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Falle einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Produktsupport erfolgt grundsätzlich durch den Hersteller des Produktes, es sei denn, zwischen dem Kunden und PriBuCon wird ein schriftlicher Supportvertrag geschlossen.

(3) Bei jeder Mängelrüge steht PriBuCon das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde PriBuCon notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. PriBuCon kann von dem Kunden auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an PriBuCon auf Kosten von PriBuCon zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt, ist er PriBuCon zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen , wie Fahrt- und Monteurkosten oder Versandkosten, verpflichtet.

(4) Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Anlieferung der Ware bzw. mit Abnahme der Leistung. Sie beträgt 12 Monate.

(5) Soweit der Liefer- und Leistungsgegenstand mit einem gewährleistungspflichtigen Mangel behaftet ist, wird PriBuCon den Mangel kostenlos beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (nachfolgend zusammen “Nacherfüllung”). Von PriBuCon ersetzte Teile sind vom Kunden an PriBuCon zurück zu gewähren. Die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Material -, Versendungs- und Arbeitskosten übernimmt PriBuCon, sofern der vom Kunden beanstandete Mangel von PriBuCon anerkannt wird und kein Fall von Ziffer 8.2 Satz 3 vorliegt.

(6) Das Wahlrecht, ob der Mangel durch kostenlose Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, liegt bei PriBuCon, sofern nicht dem Kunden nur eine bestimmte Art der Nacherfüllung zumutbar ist.

(7) PriBuCon übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Behandlung, fehlerhafter Reparatur- oder Nachbesserungsversuche des Kunden oder Dritter, natürlicher Abnutzung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstehen, sofern die Schäden nicht von PriBuCon zu vertreten sind.

(8) Erfolgt innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist keine Nacherfüllung bzw. schlägt diese fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat PriBuCon sie nach § 439 Abs. 3 BGB (bzw. § 635 Abs. 3 BGB) verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den vereinbarten Preis herabsetzen oder unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe von Ziffer 10 (oder ggf. Ersatz seiner Aufwendungen gemäß den Bestimmungen des § 284 BGB) verlangen; bei Werkverträgen ist der Besteller unter den weiteren Voraussetzungen des § 637 BGB ferner zur Selbstvornahme berechtigt (nachfolgend zusammen “Sekundärrechte”). Ein Rücktritt oder ein Anspruch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung kommt nur in Betracht, sofern der Kunde im Fall einer Teilleistung an dieser kein Interesse hat oder im Fall der Schlechtleistung die Pflichtverletzung erheblich ist.

(9) Macht der Kunde von seinen Sekundärrechten keinen Gebrauch und verlangt er weiterhin Nacherfüllung gemäß Ziffer 8.3, ist er verpflichtet, PriBuCon jeweils erneut eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen, während derer er die Sekundärrechte nicht geltend machen darf. Nach Ablauf der Frist, oder falls die Nacherfüllung erneut fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar oder von PriBuCon gemäß § 439 Abs. 3 BGB (bzw. § 635 Abs. 3 BGB) verweigert wird, stehen dem Kunden die Sekundärrechte wieder uneingeschränkt zu. Der Kunde ist berechtigt, beliebig häufig Fristen zur Nacherfüllung zu setzen.

(10) Der Kunde wird die Fristen zur Nacherfüllung gemäß Ziffer 8.6 und 8.7 PriBuCon jeweils schriftlich mitteilen.

(11) Die Verjährungsfrist für den Mängelanspruch für Liefergegenstände und Werkleistungen beträgt zwölf Monate seit ihrer Ablieferung bzw. ihrer Abnahme durch den Kunden. Etwaige Rückgriffs-Ansprüche nach §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

(12) Eine weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen. PriBuCon übernimmt insbesondere keine Gewähr für die ununterbrochene Betriebsbereitschaft von Hard- und/oder Software, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

(13) Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, PriBuCon stimmt der Abtretung ausdrücklich zu. Die Anwendung von § 354 HGB bleibt hiervon unberührt.

(14) Gemeinsame Vorschriften für Hard- und Software.

Der Kunde und PriBuCon sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Kunde uns (nicht etwa Reisenden oder Vertretern) unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich zu melden. Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, teilt der Kunde mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache - er wünscht und setzt eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Wir sind berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann, und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Wir können außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für uns durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen uns zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist oder die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde uns wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er unsere Inanspruchnahme grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen uns entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist grundsätzlich zulässig. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
10. Haftung und Schadensersatz

(1) PriBuCon haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, gleichgültig welcher Art, im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen PriBuCon. Ungeachtet der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet PriBuCon für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Weiterhin haftet PriBuCon nicht für Schäden, die durch eine mangelnde oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen nicht, auch, wenn diese leicht fahrlässig durch den Kunden verursacht wurden.

(2) In diesem Fall ist die Haftung von PriBuCon die aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag entsteht wie folgt beschränkt:

Bezüglich eines Anspruchs oder einer Reihe verwandter Ansprüche aus demselben Vorfall haftet PriBuCon bis zu einer Höhe entsprechend der Summe, die der Auftraggeber in den drei (3) Monaten vor dem Schadensfall für die für den Schadensfall verantwortlichen Dienstleistungen gezahlt hat oder zu zahlen hatte, mit der Maßgabe, dass unter keinen Umständen derselbe Vorfall Haftungsansprüche sowohl gemäß diesem Servicevertrag oder einem anderen Dienstleistungsauftrag auszulösen vermag.

Die Gesamthaftung von PriBuCon für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist während eines Vertragsjahres (entspricht einem Zeitraum von 12 Monaten ab dem Jahrestag des Vertragsabschlusses) auf folgende Maximalsummen beschränkt:
Versichert sind bei unserem Versicherer Exali mit folgenden Deckungssummen:

3 Mio. € für Sachschäden
2 Mio. € für Vermögensschäden
3 Mio. € für Personenschäden

Jegliche weitere Haftung für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere für unvorhersehbare, untypische Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(3) PriBuCon haftet im Rahmen der Implementation und des Supports insbesondere nicht für mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn und für Kosten und Schäden, die daraus resultieren, dass Dritte Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen.

(4) PriBuCon übernimmt keine Haftung für Schäden und Nachteile, die daraus entstehen, dass eine EDV-Anlage oder ein Teil davon zu Reparatur- oder Wartungszwecken während der produktiven Zeit des Kunden ausgeschaltet oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden muss. Der Kunde kann allerdings auf eigene Verantwortung ausdrücklich verlangen, dass PriBuCon geschuldete Reparatur- oder Wartungsarbeiten zu bestimmten Zeiten nicht vornimmt.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, in angemessenen Abständen, jedoch mindestens einmal pro Tag Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen. Eine Verletzung dieser Pflicht gilt als Mitverschulden. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet PriBuCon nur, soweit der Auftraggeber alle erforderlichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(6) Die Haftung der Parteien aufgrund zwingenden Gesetzesrechts (z. B. aus dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

(7) Vorstehende Haftungsbeschränkungen wirken vollumfänglich auch zugunsten der angestellten und freien Mitarbeiter von PriBuCon, sowie sonstiger Erfüllungsgehilfen.

(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber PriBuCon schriftlich anzuzeigen oder von PriBuCon aufnehmen zu lassen, so dass PriBuCon frühzeitig informiert wird und eventuell gemeinsam mit dem Auftraggeber noch Schadensminderung betreiben kann. Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.


11. Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Auftrages beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen (gem. § 5 Bundesdatenschutzgesetz). Hierunter fällt auch insbesondere und ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Telekommunikationsgeheimnis des § 85 Telekommunikationsgesetz (TKG), die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Die Verpflichtungen nach § 5 Abs. 1 und 3 Bundesdatenschutzgesetz bestehen uneingeschränkt auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses fort. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nicht hinsichtlich solcher Informationen, die allgemein bekannt sind oder dem Kunden durch einen Dritten ohne Verletzung einer Gemeinhaltungsverpflichtung zur Kenntnis gelangt sind.


12. Exportbestimmungen

Der Kunde wir ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass Produkte und alle damit verbundenen Daten den Beschränkungen des Deutschen Außenwirtschaftsgesetz und/oder dem Exportverwaltungsgesetzes der USA unterliegen können. Die Produkte oder mit ihnen verbundene Daten oder Programme dürfen nicht für Zwecke eingesetzt werden, die gegen diese Exportgesetze verstoßen. Die Produkte und/oder deren Bestandteile dürfen nicht ohne erforderliche Genehmigung des betreffenden Landes und der u. s. Exportverwaltungsbehörden exportiert und reexportiert werden. Haftungsansprüche aufgrund Verstoßes gegen diese Beschränkungen trägt der Kunde allumfänglich selbst. Die Einholung von Informationen über etwaige Exportbeschränkungen der Produkte obliegt der Verantwortung des Kunden und seiner Sorgfaltspflicht.


13. Einfuhrumsatzsteuer/Erwerbssteuer

Hat ein Vertragspartner von PriBuCon seinen Sitz außerhalb Deutschlands, so hat er beim Erwerb der Produkte die Regelungen der Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer des für die Vertragsbeziehung maßgeblichen Wirtschaftsraums zu beachten. Insbesondere hat er unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Vertragspartner den dadurch entstandenen Aufwand/Schaden zu ersetzen.


14. Schutzrechte

(1) Der Kunde ist nur berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages überlassenen Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden. Sämtliche Urheberrechte, Nutzungsrechte und sonstige Schutzrechte verbleiben bei PriBuCon eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.


(2) Dem Vertragspartner ist es untersagt, jegliche Hinweise auf den Produkten zu Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten weder zu beseitigen, abzuändern, zu überdecken noch in anderer Weise unkenntlich machen. Der Vertragspartner ist nur mit vorheriger Zustimmung von PriBuCon berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu ändern, oder zu übersetzen.

(3) PriBuCon behält sich ihre Urheberrechte an von ihr im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen oder Lieferungen ausdrücklich vor. Entsteht durch die Leistungen von PriBuCon ein Urheberrecht, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes. Der Kunde ist zur Unterlizenzierung und zur Weiterübertragung nicht berechtigt.


15. Elektronische Datenverarbeitung/Datenschutzbestimmungen

(1) Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der PriBuCon, oder den damit beauftragen Servicepartnern unter Zuhilfenahme automatisierter Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die PriBuCon im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden, übermittelt und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Weiterhin ist der Vertragspartner damit einverstanden, dass PriBuCon die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes für die geschäftlichen Zwecke von PriBuCon auch innerhalb des Unternehmens verwendet und, soweit im Rahmen des normalen Geschäftsganges erforderlich, an die Hersteller der verkauften Produkte weitergegeben werden dürfen. Der Kunde willigt widerruflich ein, dass PriBuCon ihm in unregelmäßigen Abständen Informationsmaterial zu Produkten und Dienstleistungen zusendet.

(2) PriBuCon behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Vertragspartners bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von PriBuCon erforderlich ist und schützenswerte Belange des Vertragspartners nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird PriBuCon die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.


16. Widerrufsrecht für Verbraucher


(1) Für Unternehmer im Sinne von §14 BGB besteht kein Widerrufsrecht

(2) Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

(3) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Die Frist beginnt jedoch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist.

(4) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, PriBuCon e. K., Volker Jung, Grünfinkenstraße 13a, 82194 Gröbenzell Fax +49 (0)8142 50 47 26 1, E-Mail: info@pribucon.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können auch das Muster-Widerrufsformular (nicht zwingend vorgeschrieben) von unserer Webseite herunterladen und ausfüllen, oder eine andere eindeutige Erklärung auch  elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen absenden.

(5) Die Kosten für die Rücksendung trägt der Verbraucher in voller Höhe.


17. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Zahlungs-Transaktion verwendet hat. Für die Rückzahlung werden keine zusätzlichen Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung


18. Ausschluss/Erlöschen des Widerrufsrechts

(1) Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind und es erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, oder bei Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Der Kauf von Waren oder Dienstleistungen, die mit einem Finanzierungsvertrag verbunden sind.

(2) Für Unternehmer im Sinne von §14 BGB besteht kein Widerrufsrecht.


19. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für beide Seiten für Lieferungen und Zahlungen ist der Ort des Firmensitzes der PriBuCon.

(2) Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von PriBuCon. Insbesondere gehen durch die Weitergabe der von einem Servicevertrag erfassten Systeme und/oder Anwendungen an Dritte nicht die für diese vereinbarten Ansprüche auf die Erbringung der Serviceleistungen auf den Dritten über, es sei denn, PriBuCon stimmt einem solchen Rechtsübergang ausdrücklich und schriftlich zu.

(3) Ausschließlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten sind die für unseren Firmensitz örtlich zuständigen Gerichte, soweit der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).

(5) Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarung und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

(6) Diese Bedingungen sind auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile von ihnen unwirksam sein sollten. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarung werden die Vertragspartner diejenige wirksame Regelung treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.                                                                                                             
Stand: 29.09.2017